Gesetze / Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung
JFAngAusbV§ 8 Prüfungsbereiche des Teiles 1
Stand: 01.08.2025
Wird zitiert von 1
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- BGH, 08.02.2011 – 1 StR 24/10Steuerhinterziehung: Unberechtigter Vorsteuerabzug für Lieferungen im Rahmen eines auf Hinterziehung von Umsatzsteuern angelegtem SystemsZitiert von 13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und
2.
„Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“.